Freiwillige Feuerwehr Schwebda

Freitag, März 31, 2017
Erster Schriftverkehr

Erster Schriftverkehr

Freitag, März 31, 2017
Freitag, Juni 05, 2020
Freitag, Juni 05, 2020
Nicht nur das Tor klemmt: Schwebdas Feuerwehr braucht ein neues Gerätehaus

Nicht nur das Tor klemmt: Schwebdas Feuerwehr braucht ein neues Gerätehaus

Schwebdas Feuerwehrgerätehaus direkt am Anger des Dorfes gleicht einem idyllischen Postkartenmotiv aus dem vergangenen Jahrhundert. Der kleine Fachwerkbau mit seinem hölzernen Schlauchturm schmiegt sich in historische Ensemble. Doch Schwebdas Wehrführer ist eher froh, dass seine Einsatzkräfte überhaupt noch kommen. Denn das Gerätehaus aus dem 18. Jahrhundert unterbietet jeden denkbaren Standard. Auf einer gerade mal 40 Quadratmeter großen Fläche, dem sogenannten Multifunktionsraum, ist das Schlauchboot geparkt, an den Wänden hängt dicht an dicht die Einsatzkleidung der knapp 30 aktiven Feuerwehrleute, die beiden Toiletten entstammen sichtbar den 1960er-Jahren. Zwei Haken für Einsatzkleidung sind auf einem winzigen Treppenabsatz gequetscht. Die Küche von drei Quadratmetern Größe hat nur im Sommer warmes Wasser, weil im Winter die Leitungen einfrieren, der Schlauchturm wurde vor fünf Jahren vom Tüv stillgelegt. Gebäude unter Denkmalschutz Weil das Gebäude unter Denkmalschutz steht, gibt es auch keine Rolltore, sondern zwei Flügeltore, die je nach Wetterlage auch mal klemmen können. Der später errichtet Anbau beherbergt das Einsatzfahrzeug. Auch das ist 25 Jahre alt, aber ein neues würde gar nicht mehr reinpassen. Das Thema Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für den Ortsteil Schwebda ist in der Gemeinde Meinhard auf dem Tisch, doch die Mittel dafür knapp. Bei einer Sitzung des Feuerwehrkommission der Gemeinde vorige signalisierte der Gemeindevorstand, dass zunächst das neue Gerätehaus in Frieda fertig sein müsse, bevor das nächste Projekt in Angriff genommen werden kann. „Wir wollen nicht mehr als Frieda, aber auch nicht weniger“, sagt Wehrführer Siegel. Eine erste Kostenkalkulation für einen Neubau liegt derzeit bei 1,3 Millionen Euro. In einem Vorbescheid hat das Land allerdings die förderfähigen Kosten mit 645.000 Euro veranschlagt. Blieben als Landeszuschuss knapp 260.000 Euro, die als Zuschuss für die Gemeinde planbar sind (das entspricht 40 Prozent). Frage des Standortes klären Zunächst soll nun auch die Frage des Standortes geklärt werden. Im Gespräch ist die gemeindeeigene Fläche des Parkplatzes am Ostufer, noch lieber würde die Feuerwehr allerdings dichter an die Bundesstraße. Das sind allerdings private Flächen, die die Gemeinde dann kaufen müsste. Quelle: Stefanie Salzmann (HNA)
Samstag, Juni 20, 2020
Mehr Geld für Feuerwehrhaus: Meinhard wir gegen das Land Hessen klagen

Mehr Geld für Feuerwehrhaus: Meinhard wir gegen das Land Hessen klagen

Für die Finanzierung des dringend notwendigen Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses im Meinharder Ortsteil Schwebda wird die Gemeinde Meinhard das Land Hessen verklagen. Für die Finanzierung des dringend notwendigen Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses im Meinharder Ortsteil Schwebda gräbt die Meinharder Gemeindevertretung das Kriegsbeil aus und wird das Land Hessen verklagen. Mehrheitlich stimmte die Gemeindevertretung am Donnerstagabend einem Antrag von Bürgermeister Gerhold Brill zu, gegen den bereits erteilten Zuwendungsbescheid des Landes für den geplanten Neubau vor Gericht zu ziehen. Grund ist, dass das Land für den Neubau mehr als 100 Prozent niedrigere zuwendungsfähige Kosten veranschlagt hat, als von einem Baubüro bereit 2017 kalkuliert worden ist. Das Büro Luther hatte die Baukosten seinerzeit mit 1,3 Millionen Euro kalkuliert und sich dabei an die Raumempfehlung des Landes gehalten. Das Land rechnete die Kosten auf 645 000 Euro runter. Von dieser zuwendungsfähigen Summe soll Meinhard 40 Prozent als Förderung erhalten – also knapp 260 000 Euro. Schon nach Baukostenstand von 2017 würde die Kommune damit auf über 1,2 Millionen Euro sitzen bleiben beziehungsweise den Bau gar nicht angehen können. „Wir haben heute Abend zwei Möglichkeiten“, sagt Brill. „Entweder wir stehen auf und klagen gegen das Land oder wir müssen mit einer drastischen Verringerung des Bauvolumens leben.“ Gegen den Bescheid, der erst vor einigen Tagen ergangen ist, kann die Gemeinde innerhalb von vier Wochen klagen. Wie Brill mitteilte, habe der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) bereits seine juristische Unterstützung in dem Klageverfahren zugesagt. „Wenn wir verlieren, müssen wir die Kosten des Verfahrens tragen, die liegen zwischen 1500 und 13 000 Euro“, sagte Brill. Rolf Eyrich, Fraktionschef der ÜWG schloss sich dem Bürgermeister an: „Wir haben eine Kleinigkeit zu verlieren, aber viel zu gewinnen“, sagt er. Die Gemeinde solle durchziehen, was längst fällig sei und sich gegen die falschen Prämissen des Landes bei den Kosten für Feuerwehren zur Wehr setzen. „Das wird eine Welle bis nach Wiesbaden schlagen.“ Auch CDU-Fraktionschef Karsten Degenhardt war sofort mit im Boot: „Wir müssen ein Aufstehen bekunden.“ Ihn wundere, dass nicht schon längst andere Kommunen gegen ihre Zuwendungsbescheide geklagt hätten. „Es kann nicht sein, dass das Land selbstverständlich von 7000 bis 8000 Stunden Eigenleistung ausgeht durch Ehrenamtliche, die eigentlich Fachstunden sind“, so Helmut Wagner (FDP). Silke Rottstädt von der SPD und Ortsvorsteherin von Schwebda äußerte die Sorgen, dass mit diesem Schritt alle konstruktiven Planungen um den Neubau des Feuerwehrgerätehauses zum Erliegen kommen oder sich der Bau um weitere fünf Jahre nach hinten verschiebe. Ab kommender Woche sollte die Feuerwehrkommission zum geplanten Neubau in Schwebda ihre Arbeit aufnehmen. Brill garantierte, dass die Planungen unabhängig von der Klage fortgesetzt werden. Selbst bei einer juristischen Niederlage habe dann der alte Zuwendungsbescheid Bestand. Die Klage muss bis Ende des Monats eingereicht sein. Außerdem kann die Kommune die Klage jederzeit zurückziehen. Das Feuerwehrgerätehaus in Schwebda am Anger des Dorfes entspricht weder von Ausstattung noch von Größe und Funktionalität den Anforderungen des modernen Brandschutzes. Auf einer gerade mal 40 Quadratmeter großen Fläche in dem denkmalgeschützten Fachwerkbau sind Schlauchboot, Einsatzkleidung und Toiletten untergebracht, der Schlauchturm stillgelegt und die angebaute Garage ist zu klein für ein modernes Einsatzfahrzeug. Der Baubeginn für einen Neubau am Ortsrand von Schwebda war für 2021 oder 2022 anvisiert. Die SPD-Fraktion stellte noch zum Schluss einen Resolutionsantrag auf eine generelle Überprüfung der Berechnungsgrundlagen für den Brandschutz in Hessen. Quelle: Stefanie Salzmann (HNA)
Samstag, Juni 20, 2020
Dienstag, Dezember 07, 2021
Dienstag, Dezember 07, 2021
Baustart für Feuerwehrwache in Schwebda trotz Klage möglich

Baustart für Feuerwehrwache in Schwebda trotz Klage möglich

Trotz des schwebenden Klageverfahrens gegen das Land wegen der Fördermittel für den Neubau der Feuerwehr in Schwebda könnte die Gemeinde Meinhard mit dem Bau beginnen. Schwebda –Das teilte Bürgermeister Gerhold Brill in der vorigen Woche mit. Der Rechtsanwalt des Innenministeriums habe auf Anfrage signalisiert, dass Meinhard trotz der noch nicht entschiedenen Klage eine Ausnahmegenehmigung für den Baustart haben könne. Meinhard hatte sich 2020 entschieden, gegen den Förderbescheid des Landes für den Neubau in Schwebda vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. Grund war, dass das Land für den Neubau mehr als 100 Prozent niedrigere zuwendungsfähige Kosten veranschlagt hat, als von einem Baubüro bereits 2017 kalkuliert worden sind. Das Büro Luther hatte die Baukosten seinerzeit mit 1,3 Millionen Euro kalkuliert und sich dabei an die Raumempfehlung des Landes gehalten. Das Land rechnete die Kosten auf 645 000 Euro runter. Von dieser zuwendungsfähigen Summe soll Meinhard 40 Prozent als Förderung erhalten – also knapp 260 000 Euro. Schon nach Baukostenstand von 2017 würde die Kommune damit auf über 1,2 Millionen Euro sitzen bleiben beziehungsweise den Bau gar nicht erst angehen können. Inzwischen sind auch hier nach aktueller Schätzung die Baukosten um weitere 500 000 Euro auf jetzt 1,75 Millionen Euro angestiegen, wie Brill jetzt mitteilte. Der Anbau für die Rettungshundestaffel Werra-Meißner, den Brill zugesagt hat, ist in der Kalkulation nicht inbegriffen. „Hier müssen wir andere Fördertöpfe ansprechen“, so der Bürgermeister. Wann die Klage gegen das Land entschieden werden kann, ist bisher unklar. Das zuständige Verwaltungsgericht hat eine Entscheidung für 2022 angekündigt. Ob es überhaupt zu einem Gerichtstermin kommt, ist ebenso wie der Zeitpunkt offen. Brill geht davon aus, dass die Gemeinde entweder mehr Fördermittel für den Bau bekommt oder die ursprünglich zugesagte Summe unverändert bleibt. „Weniger als die 260 000 Euro werden es auf keinen Fall“, sagte er. Die Entscheidung dürfte exemplarisch für viele Kommunen sein, da die Landesförderungen nicht proportional mit dem Anstieg von Baukosten gewachsen sind – in Reichensachsen beispielsweise sind die Kosten für den Feuerwehrneubau inzwischen von 4,2 auf jetzt rund sieben Millionen Euro angewachsen. Unterdessen hat die Gemeindevertretung Meinhard jetzt auch der Änderung des Bebauungsplanes am Ostufer des Werratalsees zugestimmt. Der sah bisher nur eine touristische und sportliche Nutzung vor und soll nun um Feuerwehr und Rettungsdienst erweitert werden, damit das Gerätehaus dort gebaut werden kann. Als Fläche vorgesehen ist der jetzige Parkplatz. Als Ersatzparkplatz soll eine Fläche westlich des jetzigen Parkplatzes am Ostufer hergerichtet werden. Laut Landeskirchenamt und dem Pfarramt Schwebda bestehe die Möglichkeit eines längerfristigen Pachtvertrages oder auch Kaufs der Fläche. In diesem Zusammenhang wies Brill darauf hin, dass der Sportplatz in Schwebda Mitte der 2000er-Jahre auf Kirchenland gebaut wurde, für das die Gemeinde Meinhard lediglich einen langfristigen Pachtvertrag hat. Quelle: Stefanie Salzmann (HNA)
Samstag, Dezember 10, 2022
Änderung Bebauungsplan

Änderung Bebauungsplan

Samstag, Dezember 10, 2022
Montag, Dezember 12, 2022
Montag, Dezember 12, 2022
Umbaumaßnahmen für den Parkplatz

Umbaumaßnahmen für den Parkplatz

Als Vorabeiten für den dringend benötigten Feuerwehrhausneubau wurden mitte Dezember die großen Steine vom Parkplatz, auf dem das Feuerwehrhaus entstehen soll, entfernt. Ein immerhin sichtbarer, wenn auch kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Dienstag, Februar 14, 2023
Gemeinde Meinhard streitet um Förderung für Feuerwehren

Gemeinde Meinhard streitet um Förderung für Feuerwehren

Zu einem Präzedenzfall für alle hessischen Kommunen in Sachen Finanzierung des Brandschutzes könnte ein Gerichtsverfahren werden, das am kommenden Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden verhandelt wird. Meinhard/Wiesbaden – Gegenstand des Verfahrens ist eine Klage der Gemeinde Meinhard gegen das Land Hessen wegen der Förderhöhe für einen Feuerwehrgerätehausneubau im Ortsteil Schwebda. „Wir klagen nicht gegen den Förderbescheid, sondern die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten“, stellt Meinhards Bürgermeister Gerhold Brill noch mal klar. Die Gemeinde hatte 2020 gegen das Land geklagt, weil das die zuwendungsfähigen Kosten für den notwendigen Neubau des Gerätehauses um etwa 100 Prozent niedriger angesetzt hatte, als von einem Baubüro bereits 2017 veranschlagt worden war. Das hatte den Neubau, der exakt nach den Raumvorgaben des Landes Hessens geplant worden war, damals schon mit 1,3 Millionen Euro beziffert. Für förderfähig erachtete das Land aber nur eine Bausumme von 645 000 Euro und gewährte der Gemeinde drauf die übliche 40-prozentige Förderung der Kosten: Brandschutz vor Gericht Das waren 260.000 Euro. Finanziell zu stemmen, hätte die Gemeinde dann immer noch 1,3 Millionen Euro gehabt. Inzwischen werden die Baukosten für das Gerätehaus in Schwebda angesichts der Kostenexplosion im Bau auf rund 2 Millionen Euro geschätzt. „Das wäre dann eine Förderung von zehn und nicht 40 Prozent“, sagt Bürgermeister Brill. Die Gemeinde Wehretal hat für ihr geplantes Feuerwehrhaus in Reichensachsen, dessen Baukosten vor ursprünglich 4,2 auf zuletzt 8,9 Millionen Euro gestiegen waren, die Reißleine gezogen und Projekt auf Eis gelegt. Der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB), der die Gemeinde Meinhard auch juristisch vor Gericht vertritt, sieht dem Ausgang des Verfahrens mit Spannung entgegen. „Das Land wird die Urteilsgründe abwarten und auswerten“, so HSGB-Geschäftsführer David Rauber. Das gibt das Land Hessen für Brandschutz aus Hessen hat im vergangenen Jahr eine sogenannte Garantiesumme für den Brandschutz eingeführt. 2022 betrug diese 43 Millionen Euro. Laut Innenministerium wurden 2022 rund 90 Prozent aller Anträge gefördert. Ebenfalls 2022 hat das Land 21 Millionen Euro für Brandschutzförderung und weitere 16 Millionen für die Ausbildung von Feuerwehrleuten zur Verfügung gestellt. Jährlich zahlt das Land 3,8 Millionen Euro für Verdienstausfall von Einsatzkräften. „Wir als Gemeinde haben nichts zu verlieren“, sagt Brill und ist sich sicher: „Es wird am Mittwoch nicht zu einem Vergleich kommen, es muss ein Urteil geben.“ Eines der Ziele, die Meinhard mit der Klage erreichen will, ist die Überarbeitung der Brandschutzförderrichtlinie des Landes, was auch der HSGB unterstützt. „Das sind Summen, die aus keinem Gemeindehaushalt zu erwirtschaften sind“, sagt Rauber. (Stefanie Salzmann 13.02.23 WerraRundschau)
Dienstag, Februar 14, 2023
Donnerstag, Februar 23, 2023
Donnerstag, Februar 23, 2023
Gericht weist Klage der Gemeinde Meinhard gegen das Land Hessen ab

Gericht weist Klage der Gemeinde Meinhard gegen das Land Hessen ab

Bittere Enttäuschung bei den Bürgermeistern des Werra-Meißner-Kreises und schlechte Nachrichten für die Zukunft des Brandschutzes. Wiesbaden –In einem öffentlichen Verfahren hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden gestern die Klage der Gemeinde Meinhard gegen das Land Hessen abgewiesen, mit der sich die Kommune gegen eine ihrer Ansicht nach nicht angemessene und deutlich zu geringe Zuwendung des Landes beim Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Schwebda wehren wollte (WR berichtete). Der gestern in der Landeshauptstadt verhandelte Fall galt als Präzedenzfall für alle hessischen Gemeinden, die als Träger des Brandschutzes unter den vor allem im Baubereich explodierenden Kosten ächzen, während die Zuwendungen vom Land nicht angemessen angepasst werden und die Gemeindehaushalte somit stark belastet sind. Kern der Klage ist deshalb die Brandschutzförderrichtlinie des Innenministeriums, erläuterte Martin Jung vom Hessischen Städte- und Gemeindebund, der Meinhard juristisch vertrat. Kurzer Prozess mit Meinhard Zur Urteilsbegründung sagte die Vorsitzende Richterin, dass es sich bei der Brandschutzförderrichtlinie des Landes um eine Verwaltungsvorschrift handelt, die keiner Gesetzesnorm unterliegt, sondern vielmehr eine verwaltungsinterne Vorgabe sei. „Das Gericht kann die Förderrichtlinie deshalb nicht als rechtswidrig einordnen.“ Es gebe keinen Anspruch der Gemeinden auf Zuwendung, daher seien die Möglichkeiten des Gerichtes hier begrenzt. Zu einer angemessenen Erhöhung der Landeszuschüsse für den Bau von Gerätehäusern oder den Kauf von Feuerwehrfahrzeugen spielte das Gericht den Ball gestern an den Gesetzgeber – in diesem Fall den hessischen Landtag – zurück. „Das wird eher eine politische als eine juristische Entscheidung sein“, sagte die Richterin. Gericht weist Klage der Gemeinde Meinhard ab Zu der Verhandlung in Wiesbaden hatten sich gestern auch die Bürgermeister von Meinhard, Wehretal, Ringgau, Weißenborn und Bad Sooden-Allendorf sowie Feuerwehrleute und Gemeindevertreter aufgemacht. Nach dem Urteilspruch sagte Meinhards Bürgermeister Gerhold Brill: „Ich hätte im Mindesten erwartet, dass das Gericht feststellt, dass das Land die Förderrichtlinien überarbeiten muss.“ Sein Wehretaler Amtskollege Timo Friedrich schloss sich an: „Es ist schlicht enttäuschend, dass die Belange der Kommunen nicht mal bei Gericht Gehör finden.“ Quelle: Stefanie Salzmann Werra-Rundschau
Montag, November 27, 2023
Spatenstich

Spatenstich

Montag, November 27, 2023
Mittwoch, November 29, 2023
Mittwoch, November 29, 2023
Baubeginn

Baubeginn

Nach dem eigentlich im November die ersten Bagger rollen sollten, steht nun zumindest schon einmal der Baucontainer des Erdbauunternehmen. Es scheint wirklich bald loszugehen. Wir können es kaum erwarten.
  • Erster Schriftverkehr
    Freitag, März 31, 2017

    Erster Schriftverkehr

  • Nicht nur das Tor klemmt: Schwebdas Feuerwehr braucht ein neues Gerätehaus
    Freitag, Juni 05, 2020

    Nicht nur das Tor klemmt: Schwebdas Feuerwehr braucht ein neues Gerätehaus

    Schwebdas Feuerwehrgerätehaus direkt am Anger des Dorfes gleicht einem idyllischen Postkartenmotiv aus dem vergangenen Jahrhundert. Der kleine Fachwerkbau mit seinem hölzernen Schlauchturm schmiegt sich in historische Ensemble. Doch Schwebdas Wehrführer ist eher froh, dass seine Einsatzkräfte überhaupt noch kommen. Denn das Gerätehaus aus dem 18. Jahrhundert unterbietet jeden denkbaren Standard. Auf einer gerade mal 40 Quadratmeter großen Fläche, dem sogenannten Multifunktionsraum, ist das Schlauchboot geparkt, an den Wänden hängt dicht an dicht die Einsatzkleidung der knapp 30 aktiven Feuerwehrleute, die beiden Toiletten entstammen sichtbar den 1960er-Jahren. Zwei Haken für Einsatzkleidung sind auf einem winzigen Treppenabsatz gequetscht. Die Küche von drei Quadratmetern Größe hat nur im Sommer warmes Wasser, weil im Winter die Leitungen einfrieren, der Schlauchturm wurde vor fünf Jahren vom Tüv stillgelegt. Gebäude unter Denkmalschutz Weil das Gebäude unter Denkmalschutz steht, gibt es auch keine Rolltore, sondern zwei Flügeltore, die je nach Wetterlage auch mal klemmen können. Der später errichtet Anbau beherbergt das Einsatzfahrzeug. Auch das ist 25 Jahre alt, aber ein neues würde gar nicht mehr reinpassen. Das Thema Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für den Ortsteil Schwebda ist in der Gemeinde Meinhard auf dem Tisch, doch die Mittel dafür knapp. Bei einer Sitzung des Feuerwehrkommission der Gemeinde vorige signalisierte der Gemeindevorstand, dass zunächst das neue Gerätehaus in Frieda fertig sein müsse, bevor das nächste Projekt in Angriff genommen werden kann. „Wir wollen nicht mehr als Frieda, aber auch nicht weniger“, sagt Wehrführer Siegel. Eine erste Kostenkalkulation für einen Neubau liegt derzeit bei 1,3 Millionen Euro. In einem Vorbescheid hat das Land allerdings die förderfähigen Kosten mit 645.000 Euro veranschlagt. Blieben als Landeszuschuss knapp 260.000 Euro, die als Zuschuss für die Gemeinde planbar sind (das entspricht 40 Prozent). Frage des Standortes klären Zunächst soll nun auch die Frage des Standortes geklärt werden. Im Gespräch ist die gemeindeeigene Fläche des Parkplatzes am Ostufer, noch lieber würde die Feuerwehr allerdings dichter an die Bundesstraße. Das sind allerdings private Flächen, die die Gemeinde dann kaufen müsste. Quelle: Stefanie Salzmann (HNA)
  • Mehr Geld für Feuerwehrhaus: Meinhard wir gegen das Land Hessen klagen
    Samstag, Juni 20, 2020

    Mehr Geld für Feuerwehrhaus: Meinhard wir gegen das Land Hessen klagen

    Für die Finanzierung des dringend notwendigen Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses im Meinharder Ortsteil Schwebda wird die Gemeinde Meinhard das Land Hessen verklagen. Für die Finanzierung des dringend notwendigen Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses im Meinharder Ortsteil Schwebda gräbt die Meinharder Gemeindevertretung das Kriegsbeil aus und wird das Land Hessen verklagen. Mehrheitlich stimmte die Gemeindevertretung am Donnerstagabend einem Antrag von Bürgermeister Gerhold Brill zu, gegen den bereits erteilten Zuwendungsbescheid des Landes für den geplanten Neubau vor Gericht zu ziehen. Grund ist, dass das Land für den Neubau mehr als 100 Prozent niedrigere zuwendungsfähige Kosten veranschlagt hat, als von einem Baubüro bereit 2017 kalkuliert worden ist. Das Büro Luther hatte die Baukosten seinerzeit mit 1,3 Millionen Euro kalkuliert und sich dabei an die Raumempfehlung des Landes gehalten. Das Land rechnete die Kosten auf 645 000 Euro runter. Von dieser zuwendungsfähigen Summe soll Meinhard 40 Prozent als Förderung erhalten – also knapp 260 000 Euro. Schon nach Baukostenstand von 2017 würde die Kommune damit auf über 1,2 Millionen Euro sitzen bleiben beziehungsweise den Bau gar nicht angehen können. „Wir haben heute Abend zwei Möglichkeiten“, sagt Brill. „Entweder wir stehen auf und klagen gegen das Land oder wir müssen mit einer drastischen Verringerung des Bauvolumens leben.“ Gegen den Bescheid, der erst vor einigen Tagen ergangen ist, kann die Gemeinde innerhalb von vier Wochen klagen. Wie Brill mitteilte, habe der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) bereits seine juristische Unterstützung in dem Klageverfahren zugesagt. „Wenn wir verlieren, müssen wir die Kosten des Verfahrens tragen, die liegen zwischen 1500 und 13 000 Euro“, sagte Brill. Rolf Eyrich, Fraktionschef der ÜWG schloss sich dem Bürgermeister an: „Wir haben eine Kleinigkeit zu verlieren, aber viel zu gewinnen“, sagt er. Die Gemeinde solle durchziehen, was längst fällig sei und sich gegen die falschen Prämissen des Landes bei den Kosten für Feuerwehren zur Wehr setzen. „Das wird eine Welle bis nach Wiesbaden schlagen.“ Auch CDU-Fraktionschef Karsten Degenhardt war sofort mit im Boot: „Wir müssen ein Aufstehen bekunden.“ Ihn wundere, dass nicht schon längst andere Kommunen gegen ihre Zuwendungsbescheide geklagt hätten. „Es kann nicht sein, dass das Land selbstverständlich von 7000 bis 8000 Stunden Eigenleistung ausgeht durch Ehrenamtliche, die eigentlich Fachstunden sind“, so Helmut Wagner (FDP). Silke Rottstädt von der SPD und Ortsvorsteherin von Schwebda äußerte die Sorgen, dass mit diesem Schritt alle konstruktiven Planungen um den Neubau des Feuerwehrgerätehauses zum Erliegen kommen oder sich der Bau um weitere fünf Jahre nach hinten verschiebe. Ab kommender Woche sollte die Feuerwehrkommission zum geplanten Neubau in Schwebda ihre Arbeit aufnehmen. Brill garantierte, dass die Planungen unabhängig von der Klage fortgesetzt werden. Selbst bei einer juristischen Niederlage habe dann der alte Zuwendungsbescheid Bestand. Die Klage muss bis Ende des Monats eingereicht sein. Außerdem kann die Kommune die Klage jederzeit zurückziehen. Das Feuerwehrgerätehaus in Schwebda am Anger des Dorfes entspricht weder von Ausstattung noch von Größe und Funktionalität den Anforderungen des modernen Brandschutzes. Auf einer gerade mal 40 Quadratmeter großen Fläche in dem denkmalgeschützten Fachwerkbau sind Schlauchboot, Einsatzkleidung und Toiletten untergebracht, der Schlauchturm stillgelegt und die angebaute Garage ist zu klein für ein modernes Einsatzfahrzeug. Der Baubeginn für einen Neubau am Ortsrand von Schwebda war für 2021 oder 2022 anvisiert. Die SPD-Fraktion stellte noch zum Schluss einen Resolutionsantrag auf eine generelle Überprüfung der Berechnungsgrundlagen für den Brandschutz in Hessen. Quelle: Stefanie Salzmann (HNA)
  • Baustart für Feuerwehrwache in Schwebda trotz Klage möglich
    Dienstag, Dezember 07, 2021

    Baustart für Feuerwehrwache in Schwebda trotz Klage möglich

    Trotz des schwebenden Klageverfahrens gegen das Land wegen der Fördermittel für den Neubau der Feuerwehr in Schwebda könnte die Gemeinde Meinhard mit dem Bau beginnen. Schwebda –Das teilte Bürgermeister Gerhold Brill in der vorigen Woche mit. Der Rechtsanwalt des Innenministeriums habe auf Anfrage signalisiert, dass Meinhard trotz der noch nicht entschiedenen Klage eine Ausnahmegenehmigung für den Baustart haben könne. Meinhard hatte sich 2020 entschieden, gegen den Förderbescheid des Landes für den Neubau in Schwebda vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. Grund war, dass das Land für den Neubau mehr als 100 Prozent niedrigere zuwendungsfähige Kosten veranschlagt hat, als von einem Baubüro bereits 2017 kalkuliert worden sind. Das Büro Luther hatte die Baukosten seinerzeit mit 1,3 Millionen Euro kalkuliert und sich dabei an die Raumempfehlung des Landes gehalten. Das Land rechnete die Kosten auf 645 000 Euro runter. Von dieser zuwendungsfähigen Summe soll Meinhard 40 Prozent als Förderung erhalten – also knapp 260 000 Euro. Schon nach Baukostenstand von 2017 würde die Kommune damit auf über 1,2 Millionen Euro sitzen bleiben beziehungsweise den Bau gar nicht erst angehen können. Inzwischen sind auch hier nach aktueller Schätzung die Baukosten um weitere 500 000 Euro auf jetzt 1,75 Millionen Euro angestiegen, wie Brill jetzt mitteilte. Der Anbau für die Rettungshundestaffel Werra-Meißner, den Brill zugesagt hat, ist in der Kalkulation nicht inbegriffen. „Hier müssen wir andere Fördertöpfe ansprechen“, so der Bürgermeister. Wann die Klage gegen das Land entschieden werden kann, ist bisher unklar. Das zuständige Verwaltungsgericht hat eine Entscheidung für 2022 angekündigt. Ob es überhaupt zu einem Gerichtstermin kommt, ist ebenso wie der Zeitpunkt offen. Brill geht davon aus, dass die Gemeinde entweder mehr Fördermittel für den Bau bekommt oder die ursprünglich zugesagte Summe unverändert bleibt. „Weniger als die 260 000 Euro werden es auf keinen Fall“, sagte er. Die Entscheidung dürfte exemplarisch für viele Kommunen sein, da die Landesförderungen nicht proportional mit dem Anstieg von Baukosten gewachsen sind – in Reichensachsen beispielsweise sind die Kosten für den Feuerwehrneubau inzwischen von 4,2 auf jetzt rund sieben Millionen Euro angewachsen. Unterdessen hat die Gemeindevertretung Meinhard jetzt auch der Änderung des Bebauungsplanes am Ostufer des Werratalsees zugestimmt. Der sah bisher nur eine touristische und sportliche Nutzung vor und soll nun um Feuerwehr und Rettungsdienst erweitert werden, damit das Gerätehaus dort gebaut werden kann. Als Fläche vorgesehen ist der jetzige Parkplatz. Als Ersatzparkplatz soll eine Fläche westlich des jetzigen Parkplatzes am Ostufer hergerichtet werden. Laut Landeskirchenamt und dem Pfarramt Schwebda bestehe die Möglichkeit eines längerfristigen Pachtvertrages oder auch Kaufs der Fläche. In diesem Zusammenhang wies Brill darauf hin, dass der Sportplatz in Schwebda Mitte der 2000er-Jahre auf Kirchenland gebaut wurde, für das die Gemeinde Meinhard lediglich einen langfristigen Pachtvertrag hat. Quelle: Stefanie Salzmann (HNA)
  • Änderung Bebauungsplan
    Samstag, Dezember 10, 2022

    Änderung Bebauungsplan

  • Umbaumaßnahmen für den Parkplatz
    Montag, Dezember 12, 2022

    Umbaumaßnahmen für den Parkplatz

    Als Vorabeiten für den dringend benötigten Feuerwehrhausneubau wurden mitte Dezember die großen Steine vom Parkplatz, auf dem das Feuerwehrhaus entstehen soll, entfernt. Ein immerhin sichtbarer, wenn auch kleiner Schritt in die richtige Richtung.
  • Gemeinde Meinhard streitet um Förderung für Feuerwehren
    Dienstag, Februar 14, 2023

    Gemeinde Meinhard streitet um Förderung für Feuerwehren

    Zu einem Präzedenzfall für alle hessischen Kommunen in Sachen Finanzierung des Brandschutzes könnte ein Gerichtsverfahren werden, das am kommenden Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden verhandelt wird. Meinhard/Wiesbaden – Gegenstand des Verfahrens ist eine Klage der Gemeinde Meinhard gegen das Land Hessen wegen der Förderhöhe für einen Feuerwehrgerätehausneubau im Ortsteil Schwebda. „Wir klagen nicht gegen den Förderbescheid, sondern die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten“, stellt Meinhards Bürgermeister Gerhold Brill noch mal klar. Die Gemeinde hatte 2020 gegen das Land geklagt, weil das die zuwendungsfähigen Kosten für den notwendigen Neubau des Gerätehauses um etwa 100 Prozent niedriger angesetzt hatte, als von einem Baubüro bereits 2017 veranschlagt worden war. Das hatte den Neubau, der exakt nach den Raumvorgaben des Landes Hessens geplant worden war, damals schon mit 1,3 Millionen Euro beziffert. Für förderfähig erachtete das Land aber nur eine Bausumme von 645 000 Euro und gewährte der Gemeinde drauf die übliche 40-prozentige Förderung der Kosten: Brandschutz vor Gericht Das waren 260.000 Euro. Finanziell zu stemmen, hätte die Gemeinde dann immer noch 1,3 Millionen Euro gehabt. Inzwischen werden die Baukosten für das Gerätehaus in Schwebda angesichts der Kostenexplosion im Bau auf rund 2 Millionen Euro geschätzt. „Das wäre dann eine Förderung von zehn und nicht 40 Prozent“, sagt Bürgermeister Brill. Die Gemeinde Wehretal hat für ihr geplantes Feuerwehrhaus in Reichensachsen, dessen Baukosten vor ursprünglich 4,2 auf zuletzt 8,9 Millionen Euro gestiegen waren, die Reißleine gezogen und Projekt auf Eis gelegt. Der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB), der die Gemeinde Meinhard auch juristisch vor Gericht vertritt, sieht dem Ausgang des Verfahrens mit Spannung entgegen. „Das Land wird die Urteilsgründe abwarten und auswerten“, so HSGB-Geschäftsführer David Rauber. Das gibt das Land Hessen für Brandschutz aus Hessen hat im vergangenen Jahr eine sogenannte Garantiesumme für den Brandschutz eingeführt. 2022 betrug diese 43 Millionen Euro. Laut Innenministerium wurden 2022 rund 90 Prozent aller Anträge gefördert. Ebenfalls 2022 hat das Land 21 Millionen Euro für Brandschutzförderung und weitere 16 Millionen für die Ausbildung von Feuerwehrleuten zur Verfügung gestellt. Jährlich zahlt das Land 3,8 Millionen Euro für Verdienstausfall von Einsatzkräften. „Wir als Gemeinde haben nichts zu verlieren“, sagt Brill und ist sich sicher: „Es wird am Mittwoch nicht zu einem Vergleich kommen, es muss ein Urteil geben.“ Eines der Ziele, die Meinhard mit der Klage erreichen will, ist die Überarbeitung der Brandschutzförderrichtlinie des Landes, was auch der HSGB unterstützt. „Das sind Summen, die aus keinem Gemeindehaushalt zu erwirtschaften sind“, sagt Rauber. (Stefanie Salzmann 13.02.23 WerraRundschau)
  • Gericht weist Klage der Gemeinde Meinhard gegen das Land Hessen ab
    Donnerstag, Februar 23, 2023

    Gericht weist Klage der Gemeinde Meinhard gegen das Land Hessen ab

    Bittere Enttäuschung bei den Bürgermeistern des Werra-Meißner-Kreises und schlechte Nachrichten für die Zukunft des Brandschutzes. Wiesbaden –In einem öffentlichen Verfahren hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden gestern die Klage der Gemeinde Meinhard gegen das Land Hessen abgewiesen, mit der sich die Kommune gegen eine ihrer Ansicht nach nicht angemessene und deutlich zu geringe Zuwendung des Landes beim Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Schwebda wehren wollte (WR berichtete). Der gestern in der Landeshauptstadt verhandelte Fall galt als Präzedenzfall für alle hessischen Gemeinden, die als Träger des Brandschutzes unter den vor allem im Baubereich explodierenden Kosten ächzen, während die Zuwendungen vom Land nicht angemessen angepasst werden und die Gemeindehaushalte somit stark belastet sind. Kern der Klage ist deshalb die Brandschutzförderrichtlinie des Innenministeriums, erläuterte Martin Jung vom Hessischen Städte- und Gemeindebund, der Meinhard juristisch vertrat. Kurzer Prozess mit Meinhard Zur Urteilsbegründung sagte die Vorsitzende Richterin, dass es sich bei der Brandschutzförderrichtlinie des Landes um eine Verwaltungsvorschrift handelt, die keiner Gesetzesnorm unterliegt, sondern vielmehr eine verwaltungsinterne Vorgabe sei. „Das Gericht kann die Förderrichtlinie deshalb nicht als rechtswidrig einordnen.“ Es gebe keinen Anspruch der Gemeinden auf Zuwendung, daher seien die Möglichkeiten des Gerichtes hier begrenzt. Zu einer angemessenen Erhöhung der Landeszuschüsse für den Bau von Gerätehäusern oder den Kauf von Feuerwehrfahrzeugen spielte das Gericht den Ball gestern an den Gesetzgeber – in diesem Fall den hessischen Landtag – zurück. „Das wird eher eine politische als eine juristische Entscheidung sein“, sagte die Richterin. Gericht weist Klage der Gemeinde Meinhard ab Zu der Verhandlung in Wiesbaden hatten sich gestern auch die Bürgermeister von Meinhard, Wehretal, Ringgau, Weißenborn und Bad Sooden-Allendorf sowie Feuerwehrleute und Gemeindevertreter aufgemacht. Nach dem Urteilspruch sagte Meinhards Bürgermeister Gerhold Brill: „Ich hätte im Mindesten erwartet, dass das Gericht feststellt, dass das Land die Förderrichtlinien überarbeiten muss.“ Sein Wehretaler Amtskollege Timo Friedrich schloss sich an: „Es ist schlicht enttäuschend, dass die Belange der Kommunen nicht mal bei Gericht Gehör finden.“ Quelle: Stefanie Salzmann Werra-Rundschau
  • Spatenstich
    Montag, November 27, 2023

    Spatenstich

  • Baubeginn
    Mittwoch, November 29, 2023

    Baubeginn

    Nach dem eigentlich im November die ersten Bagger rollen sollten, steht nun zumindest schon einmal der Baucontainer des Erdbauunternehmen. Es scheint wirklich bald loszugehen. Wir können es kaum erwarten.